Anmeldewoche 03. - 08. März 2025:
Alle Sorgeberechtigten, die beabsichtigen ihr Kind ab der 5. Klasse an unserer Schule anzumelden, sind verpflichtet, ausschließlich während der Anmeldewoche folgenden Aufnahmebogen gemeinsam mit der Anmeldebestätigung (von Grundschulen ausgehändigt) vollständig ausgefüllt abzugeben.
Die Anmeldebestätigung bekommen Sie (zur Vorlage an der Grundschule) wieder im Original mit nach Hause.
Im Vorfeld können keine Unterlagen entgegengenommen werden.
Zur Anmeldung können folgende Sprechzeiten im Sekretariat genutzt werden:
Montag - 07.45 - 14.30 Uhr
Dienstag - 07.45 - 15.00 Uhr
Mittwoch - 07.45 -14.00 Uhr
Donnerstag - 07.45 -14.30 Uhr
Freitag - 07.45 - 13.30 Uhr
Die Anmeldung kann im Verhinderungsfall der Sorgeberechtigten auch mit Vollmacht erfolgen.
Um am vollständigen Auswahlverfahren teilnehmen zu können, beachten Sie bitte, dass es sich auch bei Ihrem Zweitwunsch um eine staatliche weiterführende Schule handeln muss.
Gemäß § 139 b Abs. 3 Satz 4 ThürSchulO leitet die Schule die Anmeldeunterlagen der Schüler, die im Rahmen der Aufnahmekapazität nicht an der Erstwunschschule aufgenommen werden können, im Original an die Zweitwunschschule weiter. Die Anmeldeunterlagen der Schüler, die im Rahmen der Aufnahmekapazität auch nicht an der Zweitwunschschule aufgenommen werden können, werden gemäß § 139 b Abs. 4 Satz 2 ThürSchulO im Original an das zuständige Schulamt weitergeleitet. In diesem Fall trägt das zuständige Schulamt nach den Bestimmungen des § 139 c ThürSchulO nach Anhörung der Eltern und der betroffenen Schulträger dafür Sorge, dass jeder Schüler einer geeigneten Schule zugewiesen wird.
Der Versand der Aufnahme- und Ablehnungsbescheide erfolgt zwischen 05. Mai und 09. Mai.2025.